Einladung zur Gründungsversammlung des GV Lingenfeld
Die Junge Union hatte bislang in der Verbandsgemeinde Lingenfeld keinen konstituierten Verband, so dass die Einlzelmitglieder in den benachbarten Gemeindeverbänden aktiv waren. Nachdem sich nun jedoch mehrere Neumitglieder für die Junge Union in der VG Lingenfeld entschieden haben, startet der Kreisverband nun einen Anlauf zur Gründung eines neuen Gemeindeverbandes:
Liebe JUlerinnen, liebe JUler,
hiermit lade ich euch zur Gründungsversammlung des JU Gemeindeverbandes Lingenfeld ein. Ich darf in meiner Amtszeit nun schon zum dritten Mal eine Gründungsversammlung einberufen und ich freue mich enorm darüber. Die Gründung der Gemeindeverbände in Kandel und Rülzheim sind Erfolgsmodelle, an die wir nun in der VG Lingenfeld anknüpfen wollen. Ich würde mich über viele Mitglieder und Gäste bei der Versammlung freuen.
Wir treffen uns
am 5.6.2012 um 20:30
in der Dorfschänke
Bahnhofstr. 28, 67383 LustadtStimmberechtigt und wählbar auf der Versammlung sind alle JU-Mitglieder, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld wohnen oder explizit die Mitgliedschaft im GV Lingenfeld beantragen. Mitglieder, die aktuell in einem anderen Verband mitarbeiten und nicht in den neuen Gemeindeverband wechseln möchten, können dies bis zum 4.6.2012 beim Kreisvorsitzenden bekanntgeben.
Tagesordnung:
Eröffnung und Begrüßung
Grußworte
Regularien
Wahl des/r Tagungspräsidenten/in
Wahl des/r Schriftführers/in
Wahl der Mandatsprüfungs- und Stimmzählkommission
Beschlussfassung über die Gründung eines Gemeindeverbandes
Wahlen
ein/eine Vorsitzende/Vorsitzender
bis zu zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen
ggf. ein/eine Schriftführer/Schriftführerin
bis zu sieben Beisitzer/Beisitzerinnen
Anträge
Verschiedenes
Schlusswort des/der neuen Vorsitzenden
Anträge an die Mitgliederversammlung können schriftlich bis zum 1.6. beim Kreisvorsitzenden per Mail oder Post eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen können nur noch als Initiativanträge eingebracht werden.
Auf die folgende Bestimmung der Landessatzung JU Rheinland-Pfalz möchte ich euch explizit hinweisen: Nach § 48 sind Mitgliederversammlungen beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder, sofern diese fristgerecht eingeladen wurden.
Ich freue mich auf euch.
herzliche Grüße
Thorsten Rheude
Kreisvorsitzender JU KV Germersheim
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