Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers

Ich halte eine Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers auf zwei Amtsperioden grundsätzlich für falsch. Im Gegensatz zu anderen führenden Ländern wie den USA, gibt es in Deutschland keine verfassungsrechtliche Regelung in Bezug auf die Amtsdauer des Regierungschefs. Laut Art. 63 Abs. 2 GG, ist als Bundeskanzler gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Ob und wie lange die jeweilige Person das Amt bisher schon ausgeübt hat, spielt dabei keine Rolle. Unser Grundgesetz lässt an dieser Stelle bewusst Spielraum, denn anders als der amerikanische Präsident, dessen Amtszeit auf zwei Legislaturperioden begrenzt ist, hat der deutsche Bundeskanzler nicht die nötige Macht, um bei begrenzter Amtszeit erfolgreich zu sein. Ein wichtiges Recht des amerikanischen Präsidenten ist, gegen ein Gesetz des Parlaments Veto einlegen zu können. In Deutschland fällt diese Zuständigkeit dem Bundesrat zu, in dem auch die Opposition vertreten ist. Der amerikanische Präsident kann also anders agieren als der deutsche Bundeskanzler.

Auch der Föderalismus setzt der Macht des Bundeskanzlers Grenzen, weshalb manche Prozesse meist länger dauern. Doch das hat auch seine Vorteile, denn die größte Stärke deutscher Politik sind belastungsfähige Kompromisse und dafür braucht man Bundeskanzler, die nicht unter Zeitdruck stehen.

Ein Bundeskanzler muss er in der Lage sein, internationale Netzwerke aufzubauen und diese mit Vertrauen zu füllen.
Foto: Christiane Lang ©

Auch in Bezug auf den außenpolitischen Erfolg der deutschen Regierung macht eine Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers auf acht Jahre nur wenig Sinn. Bis ein Bundeskanzler in der EU Einfluss gewinnt, entscheidungssicher und krisenfest wird, kann viel Zeit vergehen. Ebenfalls muss er in der Lage sein, internationale Netzwerke aufzubauen und diese mit Vertrauen zu füllen. Dafür darf der Bundeskanzler nicht unter Zeitdruck stehen. Vertrauen und Verlässlichkeit sind die wichtigsten Faktoren, die ein Kanzler beweisen muss, um sein eigenes Land weiterzubringen.

Die Wiedervereinigung ist wohl das beste Beispiel dafür. Diese war nur deshalb möglich, weil die USA Helmut Kohl als treuen Verbündeten der Vereinigten Staaten kannten und zwischen Michail Gorbatschow und Helmut Kohl ein freundschaftliches Verhältnis vorlag, das auf gegenseitigem Vertrauen beruhte. Um erfolgreich zu sein, muss der deutsche Bundeskanzler die Möglichkeit haben, Vertrauen aufzubauen und dieses anschließend aufrechtzuerhalten. 

Aus diesen Gründen halte ich eine Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden für falsch. Einer Begrenzung der Amtszeit auf drei Legislaturperioden würde ich zustimmen. Die Geschichte hat gezeigt, dass zu Beginn einer vierten Amtszeit der Höhepunkt der Kanzlerschaft bereits überschritten war. Durch eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf drei Legislaturperioden könnte man ebenfalls die Nachfolge besser vorbereiten und würde die Parteien dazu zwingen, sich zu erneuern. Erneuerung ist wichtig, denn jede Partei muss lebendig bleiben, um eine Zukunft zu haben.

Der Standpunkt wurde geschrieben von Moritz Knöller, Mitglied der Jungen Union im Gemeindeverband Jockgrim.

Beitragsbild in der Kopfzeile: CDU/Steffen Böttcher (©)


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